">
Stellung und Struktur des ADRK e.V.

Stellung und Struktur des ADRK e.V.

Der Allgemeine Deutsche Rottweiler-Klub (ADRK) e.V. ist ein bundesweit tätiger Verein mit Sitz in Minden/Westfalen und z.Z. der einzige die Rasse Rottweiler betreuende Verein in Deutschland, der vom Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) e.V anerkannt ist.

Der VDH ist die nationale kynologische Dachorganisation, in der alle anerkannten Hunde-Rasseclubs sowie einige weitere Hunde-Organisationen zusammengeschlossen sind.

Über den VDH ist der ADRK Mitglied bei der Fédération Cynologique Internationale (FCI) mit Sitz in Brüssel. Die FCI ist die internationale kynologische Dachorganisation mit Mitgliedsländern aus allen Erdteilen und stellt bestimmte Statuten auf, woran die Mitglieder gebunden sind.

Daneben ist der ADRK Mitglied der Internationalen Föderation der Rottweiler-Freunde (IFR). Dies ist ein Zusammenschluß nationaler Rottweilerclubs, um speziell die Belange der Rottweiler zu fördern. Der Vorsitzende des ADRK fungiert immer zugleich als Vorsitzende der IFR. Die IFR veranstaltet regelmäßig alle drei Jahre ein Festival mit Vorträgen, Schutzhundwettbewerb und einer Schau mit internationaler Richterbeteiligung.

Für den ADRK besteht ebenfalls eine Mitgliedschaft bei der Arbeitsgemeinschaft der Zuchtvereine und Gebrauchshundverbände (AZG), die ihrerseits wiederum Mitglied des VDH ist. Die AZG versucht hundesportliche Angelegenheiten zwischen den einzelnen Mitgliedern abzustimmen und einheitliche Auslegungen zu erreichen.

Der ADRK selbst ist unterteilt in einzelne Landesgruppen, die weitgehend mit den politischen Landesgrenzen übereinstimmen. Insgesamt existieren innerhalb Deutschlands 19 Landesgruppen (LG). Alle ausländischen Mitglieder sind unter der Kennziffer 20 zusammengefaßt. Die deutschen Landesgruppen teilen sich wiederum auf in einzelne Bezirksgruppen (BG). Diese sind zwar eigenständige Verein und teilweise beim Registergericht eingetragen. Solange sie allerdings Vereine im ADRK sind, haben sie sich der ADRK-Satzung zu unterwerfen und alle Mitglieder einer BG müssen ebenfalls Mitglieder im Hauptverein sein.

Zweck des ADRK

Die Satzung des Allgemeinen deutschen Rottweiler-Klubs (ADRK) e.V. beschreibt den Vereinszweck folgendermaßen:

  • Festsetzung der Rassekennzeichen
  • Erhaltung, Festigung und Vertiefung der Eigenschaften des als Gebrauchs- und Schutzhund anerkannten Rottweilers; Steigerung seiner charakterlichen und körperlichen Anlagen.
  • Überwachung der Zucht und Ausbildung. Förderung der Verwendung des Rottweilers als Diensthund bei Behörden und im öffentlichen Dienst, als Blindenführhund und als Hilfshund in Not- und Katastrophenfällen.
  • Förderung und Beratung der Mitglieder in Zucht-, Aufzucht- und Haltungsfragen; Beratung der Mitglieder in allen kynologischen Fragen; Hilfe bei Anschaffung und Abgabe von Rottweilern.
  • Wecken des Interesses, insbesondere bei Jugendlichen, für den Rottweiler, dessen Zucht und vielseitige Verwendungsmöglichkeit.
  • Festsetzung der Zucht und Zuchtbestimmungen, sowie der Richterordnung. Durchführung von Zuchttauglichkeitsprüfungen, Körungen und Leistungsprüfungen. Führung und Herausgabe des Zucht-, Kör- und Leistungsbuches.
  • Förderung und Unterstützung von anerkannten Zuchtschauen und Leistungsprüfungen der Landes- und Bezirksgruppen.
  • Förderung der sportlichen Betätigung und dadurch der körperlichen Ertüchtigung der Hundeführer durch planmäßige und systematische Ausbildung des Rottweilers zu den verschiedenen Verwendungszwecken. Durchführung von hundesportlichen Wettbewerben und Förderung der Kameradschaft im Sport.
  • Förderung wissenschaftlicher Forschung auf dem Gebiet der Kynologie.
  • Zusammenarbeit mit allen Anhängern und Interessengemeinschaften der Rasse in der ganzen Welt.
  • Ausbildung und Ernennung von Zuchtrichtern, Körmeistern und Leistungsrichtern.
  • Herausgabe der Rottweiler-Nachrichten, sowie werbender und informierender Schriften über den Rottweiler, dessen Zucht, Ausbildung und Verwendung.

Das Wirkungsgebiet des ADRK ist die Bundesrepublik Deutschland. Daher sind alle Aktivitäten auf Deutschland beschränkt. Somit kann im Ausland weder eine ADRK-Zuchtstätte stehen noch eine ADRK-Leistungsprüfung durchgeführt werden.